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Debatte um EU-Lieferkettengesetz

Ärger aus Brüssel: Jetzt braucht sogar der Fahrradhändler um die Ecke einen Anwalt

Die EU stimmt über ein neues Lieferkettengesetz ab. Es soll Unternehmen verpflichten, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten einzuhalten. Kritiker warnen jedoch davor, dass dies für Unternehmen jeder Größe zu deutlich mehr Bürokratie führen könnte.

Ein Beispiel aus der Praxis

Johannes Dengler sitzt in der Geschäftsleitung des Kaffeehändlers Dallmayr. In einem Gespräch mit einer Schweizer Zeitung erklärte er, dass Äthiopien künftig nicht mehr zu den Lieferantenländern des Unternehmens zählen werde.

Für die Menschen vor Ort, die vom Kaffeeanbau leben, wäre das eine große Belastung. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass andere Konzerne einspringen, etwa aus China.

Dallmayr hält dennoch an dieser Entscheidung fest. „Die EU verordnet eine digitale Rückverfolgbarkeit, die Äthiopien nicht leisten kann“, sagt Dengler. Dabei gehört das Unternehmen zu den größten Abnehmern von Rohkaffee aus dem Land.

Folgen des geplanten EU-Lieferkettengesetzes

Der Fall zeigt eine wenig beachtete Folge des Lieferkettengesetzes, das die EU in dieser Woche auf den Weg bringen will. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen plant, Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 150 Millionen Euro zu verpflichten.

In bestimmten Branchen soll die Regelung bereits ab 250 Mitarbeitern gelten. Betroffen wären nicht nur Unternehmen innerhalb der EU, sondern auch Betriebe außerhalb Europas, die Waren in die EU liefern.

Der EU-Ministerrat möchte das Gesetz abschwächen. Das Europäische Parlament setzt sich dagegen für eine vollständige Umsetzung ein. Zusätzlich sollen Unternehmen Pflichten im Bereich Klimaschutz übernehmen. Bei Verstößen sollen Klagen möglich sein.

Warum auch kleine Unternehmen betroffen sind

Die Stiftung Familienunternehmen und Politik hat ihre Mitgliedsunternehmen zur geplanten Regelung befragt. Das Ergebnis ist eindeutig: Auch kleine Betriebe sind betroffen.

Als Beispiel nennt die Stiftung einen Fahrradhändler, der Werksfahrräder für ein größeres Unternehmen wartet. Er müsse plötzlich umfangreiche Fragebögen ausfüllen und rechtlich verbindliche Angaben machen. Ohne juristische Hilfe sei das kaum möglich.

Die Stiftung spricht deshalb von einer „Überbürokratisierung“. Kritisch sieht sie auch, dass Lieferanten aus der EU nicht grundsätzlich ausgenommen sind, obwohl der europäische Binnenmarkt bereits stark kontrolliert wird.

Hoher Aufwand für größere Unternehmen

Was bei kleinen Betrieben zusätzlichen Aufwand bedeutet, kann sich bei größeren Unternehmen stark summieren. Die Stiftung berichtet von einem international tätigen Familienunternehmen aus Deutschland mit rund 20.000 Lieferanten weltweit.

Allein die Einführung der neuen Anforderungen habe dort etwa zwei Millionen Euro gekostet. Neue IT-Systeme wurden eingeführt und externe Berater beauftragt.

Bei der anschließenden Prüfung zeigte sich jedoch, dass keiner der Lieferanten gegen die neuen EU-Vorgaben verstößt.

Bestehende Standards werden nicht berücksichtigt

Viele Unternehmen haben sich bereits zu den UN-Menschenrechtsstandards bekannt und achten beim Einkauf auf ihre Zulieferer. Zudem gibt es in mehreren Branchen, etwa im Textilbereich, seit Jahren eigene Initiativen mit klaren Regeln.

Diese bestehenden Standards erkennt das geplante EU-Lieferkettengesetz jedoch nicht an.

Kritik an Bürokratie und Haftungsrisiken

Ein weiteres Familienunternehmen mit rund 40.000 Lieferanten hat den Aufwand berechnet. Demnach wären jährlich etwa 27.000 Arbeitsstunden nötig, um die Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Das Gesetz führe „bei kleinen und großen Unternehmen zu unkalkulierbaren Rechts- und Haftungsrisiken und einem Bürokratie-Tsunami“, sagt Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen und Politik. Aus seiner Sicht müsse das Gesetz überarbeitet werden.

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