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VERSANDBEDINGUNGEN & KOSTEN

Nationaler Paketversand mit GLS ​

Die Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt per versichertem GLS-Paket mit Sendungsverfolgungsnummer. Die Versandkosten betragen je Versandeinheit 5,90€.

Versicherungsschutz bis 600,00€ pro Paket inklusive.

Maximalgewicht pro Paket: 40 kg.

Nationaler Paketversand mit DPD

Lieferung innerhalb Deutschlands per versichertem DPD-Paket mit Sendungsverfolgungsnummer. Die Versandkosten betragen je Versandeinheit 5,90€.

Versicherungsschutz bis 600,00€ pro Paket inklusive.

Maximalmaße pro Paket: Länge 175cm (längste Seite)
Maximalgewicht pro Paket:
31,5 kg.

Das Gurtmaß darf 300 cm pro Paket nicht überschreiten
(Gurtmaß = 1 x längste Seite + 2 x Breite + 2 x Höhe).

Versicherungsschutz bis 600,00€ pro Paket inklusive.

Lieferfristen

Soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist angegeben ist, erfolgt die Lieferung der Ware im Inland (Deutschland) innerhalb von 3 – 5 Tagen nach Vertragsschluss (bei vereinbarter Vorauszahlung nach dem Zeitpunkt Ihrer Zahlungsanweisung).
Beachten Sie, dass an Sonn- und Feiertagen keine Zustellung erfolgt.
Haben Sie Artikel mit unterschiedlichen Lieferzeiten bestellt, versenden wir die Ware in einer gemeinsamen Sendung, sofern wir keine abweichenden Vereinbarungen mit Ihnen getroffen haben. Die Lieferzeit bestimmt sich in diesem Fall nach dem Artikel mit der längsten Lieferzeit den Sie bestellt haben.

Lieferung/Versandkosten in die europäische Union

Lieferung in die europäische Union per versichertem Paket mit Sendungsverfolgungsnummer. Die Versandkosten je Versandeinheit entnehmen Sie bitte aus der nachfolgenden Liste.

Versicherungsschutz bis 600,00€ pro Paket inklusive.

Belgien, Bulgarien, Dänemark (außer Färöer, Grönland)
Estland
Finnland (außer Älandinseln)
Frankreich (außer überseeische Gebiete und Departments)
Griechenland (außer Berg Athos)
Großbritannien (außer Kanalinseln)
Irland
Italien (außer Livigno und Campione d’Italia)
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Monaco
Niederlande (außer außereuropäische Gebiete)
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien (außer Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla)
Tschechische Republik
Ungarn
Zypern (außer Nordteil)

Hinweis zum Versand ins Ausland

Der Versand erfolgt immer aus Deutschland. Bei Lieferung von Deutschland aus in das Ausland können Zölle, Steuern und Gebühren anfallen, die im angezeigten Grundpreis nicht enthalten sind.

Nationaler Paketversand mit DPD

Maximalmaße pro Paket: Länge 175cm (längste Seite), Maximalgewicht pro Paket: 31,5 kg. Das Gurtmaß darf 300 cm pro Paket nicht überschreiten (Gurtmaß = 1 x längste Seite + 2 x Breite + 2 x Höhe). Versicherungsschutz bis 520,00€ pro Paket inklusive.

Gewicht pro Paket
bis 3,0 kg
bis 5,0 kg
bis 10,0 kg
bis 15,0 kg
bis 20,0 kg
bis 25,0 kg
bis 31,5 kg
Preis netto
3,70€
4,25€
4,75€
5,20€
5,90€
6,10€
6,50€

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RECHNUNGSKAUF

für öffentliche Einrichtungen...

Schulen, Kindergärten, öffentliche Einrichtungen und Behörden

beliefern wir innerhalb Deutschlands frei Haus und auf Rechnung. Die Rechnung erhalten Sie im Format PDF per E-Mail.

Diese Bestellart gilt für:


Öffentliche Verwaltung: Schulen, Kindergärten, Kommunen, Landes- und Bundesbehörden,Kammern/Verbände (z.B. HWK, IHK)
Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Krankenkassen, Hilfsorganisationen, Verbände
Forschung & Lehre: Universitäten, Hochschulen, Duale Hochschulen, Forschungsinstitute
Kirchen & Wohlfahrt: Evangelische Kirche, Katholische Kirche, Diakonie, Caritas, Wohlfahrtsverbände

Alternativ können Sie uns gerne anrufen und uns die Bestellung telefonisch durchgeben.

Nach Prüfung Ihrer Daten werden wir Ihre Bestellung auf die Zahlungsart "Rechnung" umstellen und sofort an Sie versenden. Die Rechnung erhalten Sie im Format PDF per E-Mail. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich oder per E-Mail zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns - unsere qualifizierten Mitarbeiter beraten Sie freundlich, individuell und kompetent.

Telefon: +49 (0)202 - 72 55 93 94
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Diese Corona-Regeln gelten ab Oktober!

Stand: 09.09.2022 16:40 Uhr

Quelle: tagesschau.de

Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz passt der Bund auch die Corona-Schutzmaßnahmen an. Einige Vorgaben gelten bundesweit, vieles können die Länder entscheiden.

Ein Überblick der neuen Regeln, die ab Oktober gelten.

Maskenpflicht in Fernzügen

In Fernzügen gilt weiterhin die Maskenpflicht für alle ab dem Alter von 14 Jahren. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren reicht eine einfachere OP-Maske.

Keine Maskenpflicht in Flugzeugen

In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht dagegen ganz weg. Dies gilt für Inlandsflüge wie auch für Flüge von und nach Deutschland. Allerdings kann die Bundesregierung per Verordnung die Maskenpflicht in Flugzeugen wieder einführen, falls sie das bei steigenden Fallzahlen für erforderlich hält.

Masken- und Testpflicht in Kliniken und Pflegeheimen

Eine Verschärfung der Regeln betrifft Krankenhäuser und Pflegeheime. Dort müssen die Menschen bundesweit vor dem Zutritt nicht nur FFP2-Maske tragen, sondern sie müssen zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen.

Maskenpflicht beim Arztbesuch

FFP2-Masken sind nun außerdem auch in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen Pflicht. Das konnte bisher von den Ländern geregelt werden, nun regelt der Bund dies einheitlich.

Länder-Regeln für Nahverkehr, Schulen und öffentliche Räume

Für verschiedene Bereiche schreibt der Bund zwar keine deutschlandweiten Schutzmaßnahmen vor. Allerdings können die Regierungen der Bundesländer mit Blick auf die erwartete neue Infektionswelle per Verordnung weitergehende Vorschriften festlegen, um das Gesundheitswesen oder andere wichtige Bereiche zu schützen.

So können die Länder eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen beschließen.

Für Schulen kann eine Maskenpflicht ab der 5. Klasse eingeführt werden. An Schulen und Kitas sollen auch Tests vorgeschrieben werden können.

Wenn bei einem Schulkind der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht, muss künftig kein ärztliches Attest mehr vorgelegt werden, um wieder den Schulbesuch zu ermöglichen. Es reicht ein Antigen-Selbsttest. Dies gilt bundesweit.

Ausnahmen bei Maskenpflicht-Anordnungen der Länder

Es gelten aber Ausnahmen, wenn ein Land für bestimmte Bereiche eine Maskenpflicht per Verordnung festlegt: Bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in der Gastronomie muss keine Maske tragen, wer einen aktuellen Negativ-Test vorlegen kann.

Von der Maskenpflicht kann zudem ausgenommen werden, wer frisch genesen oder vor maximal drei Monaten eine abschließende Corona-Impfung erhalten hat. Die Länder können aber jeweils selbst entscheiden, ob sie diese Ausnahmen gelten lassen wollen.

Weitere Maßnahmen durch Landesparlamente

Per Parlamentsbeschluss können die Länder zusätzliche, härtere Maßnahmen vorschreiben – wenn sie eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur sehen – dazu zählen das Gesundheitswesen, die Energieversorgung oder die Polizei.

So können dann beispielsweise in Außenbereichen eine Maskenpflicht anordnen, wenn dort kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Dann entfallen auch die Ausnahmen für Geimpfte, Genesene und Getestete.

Nicht vorgesehen sind jedoch auch bei einer solchen verschärften Lage Lockdowns oder Geschäftsschließungen.

Reaktionen/Kritik aus Baden-Württemberg und aus Bayern

Lucha kritisierte unter anderem, dass es nicht die Möglichkeit gebe, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall sogenannte 2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum einzuführen. „Wir hoffen, dass wir bis auf Basismaßnahmen im nächsten Herbst und Winter nichts brauchen werden, aber für den Notfall müssen wir schnell und ohne Zögern handeln können“, meinte Lucha. Auch aus München war Unmut zu vernehmen.

„Ich würde mal sagen: Gut gedacht ist nicht immer gut gemacht. Ich begrüße natürlich, dass der Infektionsschutz weiter vorankommt. Auch, dass das Thema Maske im Innenraum eine Bedeutung erlangt. Es gibt aber schon noch viele, viele Fragen, die einfach noch offen sind in der Umsetzung und im Vollzug“, meinte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) im Gespräch mit dem TV-Sender SAT.1 und kündigte für den Freistaat an: „Wir werden da schon ein bisschen nacharbeiten müssen.“ Holetschek hätte sich zudem mehr einheitliche Regelungen zum Coronavirus gewünscht, um ein erneutes Wirrwarr zwischen den Ländern diesmal zu vermeiden.

„Man muss sich abstimmen. Baden-Württemberg und Bayern – wenn Länder aneinandergrenzen, gibt es schon noch Diskussionsbedarf. Ich hätte mir einheitlichere Ansagen gewünscht, die klarmachen, wie was funktioniert. Das erinnert mich so ein bisschen an die alte Hotspot-Regelung, die ehrlicherweise auch nicht ganz praktikabel und rechtssicher war“, meinte der gebürtige Landshuter und Münchner Ressortleiter.