Mit der Änderung der EU-HSC (Gemeinsame-EU-Coronavirus-Testverordnung vom 26.07.2023) ist die Erstattungsfähigkeit der Antigen-Schnelltests neu geregelt und hier abrufbar.
Der COVID-19-Antigen-Schnelltest ist ein Lateral-Flow-Immunoassay-Verfahren zum qualitativen Nachweis von SARS-CoV-2-Nukleokapsid-Antigenen im vorderen Nasenabstrich von Personen mit Verdacht auf eine COVID-19-Infektion und erkennt entsprechend der Stellungnahme vom 28.11.21 die Omikron Variante.
- BfArM gelistet AT1210/21
- Evaluiert nach den Richtlinien des Paul-Ehrlich-Instituts
- CE1434 zertifiziert
- EU-RAT Liste: (ja)
- PEI Liste-05.05.2022 (78%)
- Nachweis mutierter Viren: BA.1, BA.2, BA.2.12.1, BA.2.75, BA.3, BA.4, BA.5, BF.7, BQ.1.1, XBB.
- Vorgefüllte Pufferlösung
- Sensitivität: 97,1%
- Spezifität: 99,2%
- Probenentnahme: Anterio Nasal Selbsttest – Abstrich im vorderen Nasenraum
- Einfache Handhabung
- Testergebnis in nur 15 Minuten
- Verwendbar bis:
– 26-07-2024 (1er)
– 18-08-2024 (5er)
Paul-Ehrlich-Instituts vergleichende Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2-Antigenschnelltests.
Diese vergleichende Evaluierung einer großen Anzahl von SARS-CoV-2 Antigenschnelltests (point of care tests; POCT) verschiedenen Designs und verschiedener Hersteller mit einem einheitlichen Probenset ermöglicht einen Überblick über den derzeitigen Stand der Technik hinsichtlich ihrer Sensitivität.
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