Bei der Lolli-Methode handelt es sich um eine nicht-invasive und damit kinderfreundliche Probenentnahme, die einen sensitiven Nachweis von SARS-CoV-2 ermöglicht und erkennt entsprechend der Bridging-Prüfung des Paul-Ehrlich-Institut die Omikron Variante Download
Anstatt Speichel auszuspucken, braucht man beim Lolly Test nur einen Tupfer für ca. 10 Sekunden im Mund legen, um die Speichelprobenentnahme abzuschließen.
- EU-HSC (Gemeinsame-EU-Coronavirus-Testverordnung vom 11.11.2022)
- EU-RAT Liste
- PEI Liste-05.05.2022 (58%)
- Nachweis mutierter Viren einschließlich des Omikron-Stamm-Virus
- Erkennt die neue Omikron-Mutation BA.4, BA.5
- PZN: 17386707
- CE (IVG): In-Vitro Diagnostik
- Drei Probenahmemethoden:
– Speichel (Lolly-Test)
– Anterio-nasaler Abstrich (Vordere Nase / Nasal)
– Oropharyngealabstrich (Rachen) - Sehr empfindlich bei hoher Viruslast
- Einfach anzuwenden
- Schnelle und zuverlässige Testergebnisse in nur 15 Minuten
- Kann bei Raumtemperatur aufbewahrt werden
- Alle Testkomponenten, einschließlich sterilem Abstrichtupfer, sind enthalten
Nachweis von:
Variante Alpha B.1.1.7 September 2020
Variante Beta B.1.351 Mai 2020
Variante Gamma P.1 November 2020
Variante Delta B.1.617.2 Oktober 2020
Variante Omikron B.1.1.529 November 2021
Variante Omikron BA.4, BA.5 Mai 2022
Mit der Änderung der EU-HSC (Gemeinsame-EU-Coronavirus-Testverordnung vom 29.06.2022) ist die Erstattungsfähigkeit der Antigen-Schnelltests neu geregelt. Der Anspruch nach § 1 Absatz 1 Satz 1 in Bezug auf eine Diagnostik mittels PoC-Antigen-Tests (Point-of-Care-Antigen-Tests) beschränkt sich auf Antigen-Tests, die in der vom Gesundheitssicherheitsausschuss der Europäischen Union beschlossenen gemeinsamen Liste von Corona-Antigen-Schnelltests aufgenommen wurden (Common RAT List des HSC).
Dieses Dokument baut auf der Empfehlung des Rates vom 21. Januar 20211 auf, in der die EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen, einen gemeinsamen Rahmen für die Verwendung und Validierung von Antigen-Schnelltests und die gegenseitige Anerkennung von COVID-19-Testergebnissen in der EU festzulegen.
Die EU-HSC (Gemeinsame-EU-Coronavirus-Testverordnung vom 29.06.2022) Liste, die auch Informationen zu den Kriterien für die Aufnahme in diese Liste enthält ist hier abrufbar.
STELLUNGNAHME ANBIO (XIAMEN Biotechnology Co. Ltd)
Omikron-Mutation BA.4, BA.5