Mit dem diagnostischen Antigen-Schnelltest können akute Infektionen durch Nasopharyngeal- oder Oropharyngealabstrichproben zuverlässig und ohne erforderliche Laborauswertung innerhalb von 15 Minuten nachgewiesen werden.Der 4in1 Test bietet Kunden mehr Möglichkeiten in der Testdurchführung z.B. auch bei Personen, wo ein tiefer Nasen- oder tiefer Rachenabstrich nicht möglich sind bei gleichzeitig sehr hoher Sensitivität. Der Schnelltest kann sowohl bei symptomatischen- aus auch bei asymptomatischen Patienten angewendet werden. Durch die guten Leistungsmerkmale erhalten Sie eine verlässliche Antwort bezüglich einer SARS-CoV-2 Virusinfektion.
- EU-HSC (Gemeinsame-EU-Coronavirus-Testverordnung vom 26.07.2023)
- BfArM gelistet AT1054/21 (erstattungsfähig)
- Vom Paul-Ehrlich-Institut evaluiert und geprüft
- EU-RAT Liste
- PEI Liste-05.05.2022 (100%)
- Nachweis mutierter Viren:
– Alpha B.1.1.7 September 2020
– Beta B.1.351 Mai 2020
– Gamma P.1 November 2020
– Delta B.1.617.2 Oktober 2020
– Omikron B.1.1.529 November 2021 (inkl. Omikron Variante BA.2)
– BQ.1/BQ.1.1/XBB/XBB.1.5/EG.5 - Aktuell nur für Fachpersonal zugelassen!
- 4 Probenentnahme-Methoden:
– Speichel (Lolly-Test)
– Anterio-nasaler Abstrich (Vordere Nase / Nasal)
– Nasopharyngealabstrich (Nase-Rachen)
– Oropharyngealabstrich (Rachen) -
Klinische Studien:
Nasopharyngeal-Abstrich
– Sensitivität: 96,34%, Spezifität: 99,59%
Nasenabstrich
– Sensitivität: 93,60%, Spezifität: 99,40%
Speichelproben
– Sensitivität: 91,00%, Spezifität: 99,60% - Verwendbar bis 12-10-2024
- Testergebnis in nur 15 Minuten
Mit der Änderung der EU-HSC (Gemeinsame-EU-Coronavirus-Testverordnung vom 26.07.2023) ist die Erstattungsfähigkeit der Antigen-Schnelltests neu geregelt. Der Anspruch nach § 1 Absatz 1 Satz 1 in Bezug auf eine Diagnostik mittels PoC-Antigen-Tests (Point-of-Care-Antigen-Tests) beschränkt sich auf Antigen-Tests, die in der vom Gesundheitssicherheitsausschuss der Europäischen Union beschlossenen gemeinsamen Liste von Corona-Antigen-Schnelltests aufgenommen wurden (Common RAT List des HSC).
Dieses Dokument baut auf der Empfehlung des Rates vom 21. Januar 20211 auf, in der die EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen, einen gemeinsamen Rahmen für die Verwendung und Validierung von Antigen-Schnelltests und die gegenseitige Anerkennung von COVID-19-Testergebnissen in der EU festzulegen.
Die EU-HSC (Gemeinsame-EU-Coronavirus-Testverordnung vom 26.07.2023) Liste, die auch Informationen zu den Kriterien für die Aufnahme in diese Liste enthält ist hier abrufbar.