Der Flowflex SARS-CoV-2-Antigenschnelltest ist ein lateralflusschromatographischer lmmunoassay für die qualitativen Nachweis des Nukleokapsid-Protein-Antigens von SARS-CoV-2 aus Nasenabstrich- und Speichelproben, die ein Gesundheitsdienstleister Personen, bei denen COVID-19 vermutet wird, innerhalb von sieben Tagen nach dem Auftreten der Symptome entnommen hat. Der SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltest kann auch Proben von Personen testen, die ohne erkennbare Symptome sind und erkennt entsprechend der Stellungnahme vom 16.12.21 die Omikron Variante Download
Ein schnelles, äußerst zuverlässiges und erschwingliches Testkit, das bei der frühzeitigen Diagnose von COVID-19 hilft, für Personen mit Verdacht auf COVID-19 oder ohne erkennbare Symptome.
- EU-HSC (Gemeinsame-EU-Coronavirus-Testverordnung vom 29.06.2022)
- BfArM gelistet AT874/21 (erstattungsfähig)
- Vom Paul-Ehrlich-Institut evaluiert
- FIND (Schweiz) evaluiert
- CE zertifiziert
- Empfindlich gegenüber verschiedenen Corona-Mutationen (Inkl. Delta Variante)
- Sensitivität: 97,1%
- Spezifität: 99,5%
- Nachweisgrenze (LOD): 160TCID50/ml
- Probenentnahme (Kombiprodukt 2in1):
– Vorderer Nasenabstrich (2,5cm)
– Saliva Entnahme - Einzeln verpackte Bufferlösungen
- Testergebnisse in nur 15 Minuten
- Lagerung bei Raumtemperatur
Mit der Änderung der EU-HSC (Gemeinsame-EU-Coronavirus-Testverordnung vom 29.06.2022) ist die Erstattungsfähigkeit der Antigen-Schnelltests neu geregelt. Der Anspruch nach § 1 Absatz 1 Satz 1 in Bezug auf eine Diagnostik mittels PoC-Antigen-Tests (Point-of-Care-Antigen-Tests) beschränkt sich auf Antigen-Tests, die in der vom Gesundheitssicherheitsausschuss der Europäischen Union beschlossenen gemeinsamen Liste von Corona-Antigen-Schnelltests aufgenommen wurden (Common RAT List des HSC).
Dieses Dokument baut auf der Empfehlung des Rates vom 21. Januar 20211 auf, in der die EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen, einen gemeinsamen Rahmen für die Verwendung und Validierung von Antigen-Schnelltests und die gegenseitige Anerkennung von COVID-19-Testergebnissen in der EU festzulegen.
Die EU-HSC (Gemeinsame-EU-Coronavirus-Testverordnung vom 29.06.2022) Liste, die auch Informationen zu den Kriterien für die Aufnahme in diese Liste enthält ist hier abrufbar.