Der Corona-Schnelltest BioTeke SARS-CoV-2 Antigen Rapid Test ist für den Nachweis von SARS-CoV-2 als Test Kit 3in1 verwendbar als vorderer Nasenabstrich / Mund-Rachen- oder Nasen-Rachen Abstrich.
- EU-HSC (Gemeinsame-EU-Coronavirus-Testverordnung vom 09.12.2022)
- BfArM gelistet AT349/21 (erstattungsfähig)
- Vom Paul-Ehrlich-Instituit validiert und gelistet
- Aktuell nur für Fachpersonal zugelassen
- Nachweis mutierter Viren einschließlich des Omikron-Stamm-Virus
B.1.1.7 (Alpha)
B.1.351 (Beta)
P.1 (Gamma)
B.1.617.2 (Delta)
B.1.1.529 (Omikron) - Schnelle und zuverlässige Testergebnisse in nur 15 Minuten
- Probenentnahme-Methoden:
– Anterio-nasaler Abstrich (Vordere Nase / Nasal)
– Nasopharyngealabstrich (Nase-Rachen)
– Oropharyngealabstrich (Mund-Rachen) - Alle Testkomponenten sind enthalten
- Verwendbar bis 31-05-2023
Mit der Änderung der EU-HSC (Gemeinsame-EU-Coronavirus-Testverordnung vom 09.12.2022) ist die Erstattungsfähigkeit der Antigen-Schnelltests neu geregelt. Der Anspruch nach § 1 Absatz 1 Satz 1 in Bezug auf eine Diagnostik mittels PoC-Antigen-Tests (Point-of-Care-Antigen-Tests) beschränkt sich auf Antigen-Tests, die in der vom Gesundheitssicherheitsausschuss der Europäischen Union beschlossenen gemeinsamen Liste von Corona-Antigen-Schnelltests aufgenommen wurden (Common RAT List des HSC).
Dieses Dokument baut auf der Empfehlung des Rates vom 21. Januar 20211 auf, in der die EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen, einen gemeinsamen Rahmen für die Verwendung und Validierung von Antigen-Schnelltests und die gegenseitige Anerkennung von COVID-19-Testergebnissen in der EU festzulegen.
Die EU-HSC (Gemeinsame-EU-Coronavirus-Testverordnung vom 09.12.2022) Liste, die auch Informationen zu den Kriterien für die Aufnahme in diese Liste enthält ist hier abrufbar.