Der ACON® Flowflex Antigen Schnelltest SARS CoV-2 mit Vorgefüllter Pufferlösung ist ein lateraler durchflußchromatographischer Immunoassay zum qualitativen Nachweis des Nucleocapsid-Protein-Antigens aus SARS-CoV-2 im vorderen Nasenbereich und erkennt entsprechend der Bridging-Prüfung des Paul-Ehrlich-Institut die Omikron Variante Download
- ACON® Flowflex Antigen Schnelltest SARS CoV-2
- EU-HSC (Gemeinsame-EU-Coronavirus-Testverordnung vom 26.07.2023)
- BfArM gelistet AT155/20 (erstattungsfähig)
- Evaluiert nach den Richtlinien des Paul-Ehrlich-Instituts
- EU-RAT Liste
- PEI Liste-05.05.2022
- Schnelltest mit vorgefüllten Extraktionspufferröhrchen
- Probenentnahme: Im vorderen Nasenbereich (2,5cm)
- Nachweis von:
Alpha {Bl.1.7), Beta (B.1.35I), Gamma (P.l), Delta (B.1.6I7.2), Epsilon (B.1.427/B.1.429), Zeta (P.2), Eta (B.1.525), Theta (P.3), Iota (B.1.526), Kappa (B.1.6I7.1), Lambda (C.37), Mu (B.l.62I), Delta plus (A Y.4.2), Omicron (B.1.1.529, BA.l, BA.LI, BA.2, BA.2.I2.1, BA.3, XE, BA.4, BA.4.6, BA.5, BA.2.75, BA.2.75.3, BF.l, BF.7, BA.5.1.7, BA.4.6, XBB, XBB.1.5, BE.3, BQ.LI, BS.1, XBC), Bengals (B. I .618) - Ergebnisse in 15 Minuten
- Hervorragende Leistung im Vergleich zu molekularen Methoden
- Lagerung bei Raumtemperatur 2 – 30° C.
- Verwendbar bis 05-12-2023
- Hersteller: Acon Biotech (Hangzhou) Co. Ltd.
Mit der Änderung der EU-HSC (Gemeinsame-EU-Coronavirus-Testverordnung vom 26.07.2023) ist die Erstattungsfähigkeit der Antigen-Schnelltests neu geregelt. Der Anspruch nach § 1 Absatz 1 Satz 1 in Bezug auf eine Diagnostik mittels PoC-Antigen-Tests (Point-of-Care-Antigen-Tests) beschränkt sich auf Antigen-Tests, die in der vom Gesundheitssicherheitsausschuss der Europäischen Union beschlossenen gemeinsamen Liste von Corona-Antigen-Schnelltests aufgenommen wurden (Common RAT List des HSC).
Dieses Dokument baut auf der Empfehlung des Rates vom 21. Januar 20211 auf, in der die EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen, einen gemeinsamen Rahmen für die Verwendung und Validierung von Antigen-Schnelltests und die gegenseitige Anerkennung von COVID-19-Testergebnissen in der EU festzulegen.
Die EU-HSC (Gemeinsame-EU-Coronavirus-Testverordnung vom 26.07.2023) Liste, die auch Informationen zu den Kriterien für die Aufnahme in diese Liste enthält ist hier abrufbar.
Dieser Antigen Schnelltest kann als Hilfestellung bei der Diagnose einer SARS-CoV-2-Infektion verwendet werden!
Geeignet für: Schulen, Universitäten, Kindergärten und Kindertagesstätten, Gastronomiebetriebe, Pflegeeinrichtungen, Friseure, Vereine, das gesamte Veranstaltungsgewerbe, Fluglinien und Schifffahrtsgesellschaften, Reiseveranstalter, Hotels, Privatvermieter, Messen und Kongresse, Unternehmen, Fabriken, Produktionsstätten, Optiker/Podologen/Sanitätshäuser, Ämter, alle körpernahen Gewerbe usw.
Paul-Ehrlich-Instituts vergleichende Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2-Antigenschnelltests
Diese vergleichende Evaluierung einer großen Anzahl von SARS-CoV-2 Antigenschnelltests (point of care tests; POCT) verschiedenen Designs und verschiedener Hersteller mit einem einheitlichen Probenset ermöglicht einen Überblick über den derzeitigen Stand der Technik hinsichtlich ihrer Sensitivität.